
Neue Termine – Plakat
20. März 2008Berufungsverfahren vor Landgericht am 03. April
22. Februar 2008Am Donnerstag, den. 03. April 2008 um 9 Uhr wird vor dem Marburger Landgericht (Universitätsstraße 48, Raum 104) die Berufungsverhandlung von Max, Lena und Philipp stattfinden.
Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das im August 2007 von Amtsrichter Taszis gefällte Urteil eingelegt.
Zum gemeinsamen Planen rund um das Landgerichtsverfahren treffen wir uns am Mittwoch, den 27. Februar ab 16 Uhr im Cafe am Grün.
500 Euro gewonnen!
3. Februar 2008Schriftliches Urteil online
2. Februar 2008Das 20 Seiten lange Urteil von Richter Tazis ist nun online. Zwischenzeitlich ein wenig langweilig aber im Großen und Ganzen eine unterhaltsame Lektüre. Zu Rückfragen könnt ihr uns gerne mailen, da wir die Vermutungen und Unwahrheiten nicht gekennzeichnet haben, da wir denken, dass es reicht den Richter selber sprechen zu lassen.
GEW Hessen sammelt 8.000 Euro für Rechtshilfe
6. Dezember 2007GEW Hessen überreicht Scheck an die von Strafverfahren betroffenen Studierenden
8000 Euro sind bisher im Rechtshilfefonds gesammelt worden.
Frankfurt (gew). „Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung der Proteste und die Rücknahme der Studiengebühren“, so der Tenor der Landesdelegiertenversammlung (LDV) erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig. Die LDV hat einstimmig eine Resolution beschlossen, mit der sie sich mit den von Strafverfahren betroffenen Studierenden solidarisiert.
Im Sommer 2006 gingen zehntausende Studierende auf die Straße, um gegen die Einführung der unsozialen und verfassungswidrigen Studiengebühren zu protestieren. Fünf Studierende, die wegen der Beteiligung an den Protesten vor die Gerichte müssen, haben sich an die GEW gewandt und um Unterstützung gebeten. Darunter auch die drei Marburger Studierenden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani, die vom Amtsgericht Marburg am 27.8.2007 wegen der Teilnahme an einer Blockade der Stadtautobahn im Mai 2006 zu 4, 5 und 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und jeweils 200 Sozialstunden verurteilt wurden. „In Marburg wurde eine ganze Protestbewegung vor Gericht gestellt. Dabei haben die Studierenden zu Recht gegen die unsoziale und verfassungswidrige Einführung der Studiengebühren protestiert. Heute am Tag der Verfassung will ich daran erinnern, dass die Landesregierung mit der Einführung der Studiengebühren die Verfassung gebrochen hat und dass die Studierenden auf der Straße waren, um die Verfassung zu verteidigen“, so Jochen Nagel, Landesvorsitzender der GEW Hessen vor den Delegierten.
Die betroffenen Studierenden werden von der GEW Hessen mit einem eigens dafür eingerichteten Rechtshilfefonds unterstützt. Max Fuhrmann und Nicolas Salz dankten den Delegierten der LDV für die politische und finanzielle Unterstützung. Die Delegierten spendeten auf der LDV über 1.300 Euro für die Studierenden. Zusammen mit den bereits bis dahin gesammelten Spenden überreichte Jochen Nagel den anwesenden Studenten einen Scheck in Höhe von 8.000 Euro. „Wir danken euch für euren Mut, dafür dass ihr an die Öffentlichkeit gegangen seid und euch nicht einschüchtern lasst. Dies ist alles andere als selbstverständlich. Die GEW Hessen wird euch weiterhin politisch und finanziell unterstützen“, bekräftigt Jochen Nagel bei der Übergabe des Schecks an Fuhrmann und Salz.
Wegen Demonstration zum Urteil sofort ins Gefängnis? Richter schlägt vor, die Bewährung aufzuheben
22. Oktober 2007Am 27. August wurden die drei Marburger Studierenden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani vor dem Marburger Amtsgericht zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.
Fünf Wochen später erhielten die Studierenden nun die schriftliche Fassung des Urteils. Diese dokumentiert nach Ansicht der Betroffenen die selektive und verzerrte Wahrnehmung des Richters.
Ohne dass dies auch nur im Ansatz belegt werden könnte, sieht Richter Taszis es als „erwiesen“ an, dass Lena Behrendes „als 1. Vorsitzende des AStA treibende Kraft der Straßen-Proteste war, (…) und als Anführerin bewusst und gewollt am Blockieren der Schnellstraße teilnahm (…)“. „Weder gibt es Beweisfotos dafür, noch haben die als Zeugen geladenen Polizisten dies bestätigt“, meint Behrendes dazu. „Im Gegenteil: Keiner der Polizisten hat den Beginn der Blockade beobachtet. Mich, da ich damals AStA-Vorsitzende war, als Anführerin darzustellen, passt zwar wunderbar in das Bild, dass Taszis von mir hat, entbehrt jedoch jeder Grundlage.“
Weiter heißt es in dem Urteil: „Dem steht nicht entgegen, dass sie sich nach rund 45-minütiger Blockade an den Bemühungen der Polizei beteiligte, diese zu beenden.“ Jedoch: „Dass die Angeklagte Behrendes zuletzt nach den Worten der Zeugen daran mitwirkte, die Mittäter zum Abzug zu bewegen, wirkt gleichfalls nicht strafmildernd.“
Max Fuhrmann widerrum wird wortwörtlich vorgeworfen, „dass er die anderen Blockierer spätestens dadurch unterstützte, dass er sie durch das erwähnte Pappschild davor warnte, sie könnten bei ihrer Straftat durch den Zivilbeamten identifiziert werden.“ Max Fuhrmann hatte auf dem Louis-Adorf-Steg gestanden, und ein Pappschild mit der Aufschrift „Staatsschutz“ hochgehalten, um seine Kommilitonen auf den fotografierenden Staatsschutzbeamten aufmerksam zu machen. „Auch diese Form der Beteiligung reicht scheinbar, um vor dem Marburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden“, so Fuhrmann.
Des weiteren führt der Richter aus, warum Straßenblockaden seiner Meinung nach Freiheitsberaubung darstellen: „Freiheitsberaubung verübt, wer einen Menschen am Verlassen eines Ortes – hier den Bereich des blockierten Fahrzeuges – durch Einsperren oder „auf andere Weise“ hindert. Letzteres bedeutet psychische Zwangseinwirkung, also Inaussichtstellen negativer Folgen der Freiheitsbetätigung (Bsp: „Flüchtlinge werden erschossen“).“
„Unglaublich“, nennt Philipp Ramezani diesen Vergleich. „Ja – es haben ein paar hundert Menschen zwischen fünf bis höchstens 25 Minuten im Stau gestanden. Aber mehr auch nicht!“, betont der Lehramtsstudent. „Wir haben niemanden daran gehindert, auszusteigen, die Polizei hat den Verkehr an den Abfahrten abgeleitet und sogar ermöglicht, dass die ersten Fahrzeuge wenden und zurückfahren konnten. Für den einzelnen Autofahrer war es keine andere Belastung als jeder x-beliebige Stau!“
Den Einwand, die drei Studierenden seien exemplarisch aus einer Masse von DemonstrantInnen herausgegriffen worden, kommentiert Taszis folgendermaßen: „Dass dieses Verfahren sich alleine gegen die drei vorgenannten Angeklagten richtet, ist kein (willkürliches) „Herauspicken“, sondern Folge ihrer Unverfrorenheit, sich als polizeibekannte Personen unter den Augen eben dieser Polizisten an einer Straftat zu beteiligen.“
„Wohl eher Folge unserer Gesprächsbereitschaft“, meint Behrendes dazu. „Verständlicherweise erinnern sich die Polizisten ein Jahr später eher an die Leute, mit denen sie gesprochen haben, als an Menschen in der Masse, die sie nur gesehen haben. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kommunikation zwischen DemonstrantInnen und PolizistInnen sinnvoll ist. Diese Auffassung werden aber wohl viele der Menschen, die unser Strafverfahren verfolgen, nachvollziehbarer Weise nicht mehr teilen.“
„Die gesellschaftliche Wirkung eines solchen Gerichtsverfahrens darf man glaube ich nicht unterschätzen“, schließt sich Max Fuhrmann an. „Und auch das Vertrauen in eine unabhängige Rechtssprechung ist wohl Vielen verloren gegangen.“
Unterstützt wird diese Auffassung bei den Verurteilten dadurch, dass der Richter es sich nicht nehmen ließ, auf das ohnehin absurde Urteil im Nachhinein noch einen draufzusetzen: In seinem Urteil schreibt er, dass die seiner Meinung nach „inhaltsleere, der Form nach als Verhöhnung der Opfer wirkende Demonstration gegen das Urteil vom 4. September 2007 (…) zukünftiges gleichartiges Fehrverhalten durch mangelnde Anpassungsfähigkeit so wahrscheinlich macht, dass die Entscheidung über ihre (Behrendes) Strafaussetzung einer Korrektur bedarf.“ Dies, so der Richter, „ist dank der von der Staatsanwaltschaft auf der Stelle eingelegten Berufung möglich.“
„Taszis scheint sich mächtig darüber geärgert zu haben, dass auch sein hartes Urteil uns nicht einschüchtern konnte. Er ist nun der Meinung, ich solle, da ich die Anmelderin dieser Protestaktion war, sofort in den Knast. Diese Reaktion auf eine genehmigte Demonstration zeigt meines Erachtens sehr deutlich, dass Herr Taszis nichts von freier Meinungsäußerung hält“, so Behrendes. Und weiter: „Meiner Meinung nach müsste ein solch eindeutig tendenziöses Verhalten eines Richters unabhängig geprüft und jemand wie Taszis seines Amtes enthoben werden.“
Da die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist, fällt die Möglichkeit, in Revision zu gehen weg. Fuhrmann, Ramezani und Behrendes bereiten sich demnach nun auf eine Verhandlung vor dem Landgericht vor, die vorraussichtlich im Dezember oder Januar stattfinden wird.
Die Studierenden rechnen weiterhin mit viel Unterstützung. „Immernoch wird uns von ganz verschiedenen Seiten viel Solidarität entgegengebracht“, stellt Philipp Ramezani fest. „Es warten nun alle darauf, dass es weitergeht. Und dass das Ganze bald ein vernünftiges Ende findet.“
Flyer zum Prozesstermin 06.08.2007
6. August 2007Im Vorfeld der Hauptverhandlung gibt es eine Kundgebung und Online-Unterschriftensammlungen
1. August 2007Am Montag, dem 6. August 2007 findet um 11:15h im Raum 154 des Marburger Amtsgerichts, Unistraße 48, die Hauptverhandlung der drei wegen ihrer Teilnahme an einer Straßenblockade angeklagten Studierenden statt.
Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie nach einer Vollversammlung am 11. Mai 2006 zusammen mit gut 1.000 Kommilitonen an einer Spontandemo teilnahmen, welche einen Schlenker über die vierspurig ausgebaute Umgehungsstraße B3 machte und diese zwischenzeitlich blockierte. Der Grund der Protestaktion war die einige Tage zuvor durch die Landesregierung angekündigte drohende Einführung allgemeiner Studiengebühren. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im höchsten Maße unsozial“, betont Lena Behrendes auch heute noch. „Dagegen zu demonstrieren habe ich nicht nur als unser Recht, sondern als unsere Pflicht empfunden.“
Die Blockade der B3 war damals hessenweit die erste Protestaktion dieser Art. Den Marburger Studierenden waren die Proteste gegen die Langzeitstudiengebühren drei Jahre zuvor noch genau in Erinnerung. „Die Proteste damals haben deutlich gemacht, dass es nicht bringt, in der Lahn baden zu gehen oder Studienplätzchen zu backen“, meint Max Fuhrmann, Soziologiestudent im zehnten Semester. „Dass so etwas wie die Blockade der B3 in Marburg passieren würde, damit hatte allerdings auch im letzten Jahr niemand gerechnet.“
Die Straßenblockade war, wenn auch spontan entstanden, doch absolut ruhig und gewaltfrei abgelaufen. Die Studierenden hatten die Fahrbahn erst betreten, nachdem die Polizei aufgrund eines Anrufs den Verkehr gestoppt hatte. So waren zu keiner Zeit Verkehrsteilnehmerinnen oder Demonstranten in Gefahr. Im weiteren Verlauf sorgte die Polizei in beiden Richtungen für eine Umleitung des Verkehrs. Die meisten Autofahrer waren somit nur wenige Minuten von den Konsequenzen der Blockade betroffen. „Es ging uns ja nicht darum, die Autofahrer zu verärgern“, stellt Lehramtsstudent Philipp Ramezani fest. „Das Ziel einer jeden Protestaktion ist es, die
Öffentlichkeit zu erreichen. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist ein Thema, dass fast jeden angeht. Also musste auch dementsprechend Aufmerksamkeit erzeugt werden.“
Die Studierenden hatten mit ihren Aktionen Erfolg: nicht nur in Hessen, sondern bundesweit berichteten die Medien über die neue Intensität der Proteste gegen Studiengebühren. Unterstützung erfuhren die Protestler dabei nicht nur von ihren Kommilitonen und Dozenten, sondern von weiten Teilen der Bevölkerung. „Fast 80.000 hessische Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten die Verfassungsklage – das bestätigt doch, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine dastehen“, sagt Philipp Ramezani, der selbst tagelang durch Hessen fuhr, um über das Vorhaben derLandesregierung zu informieren, mit den Menschen zu reden und Unterschriften zu sammeln.
Das Unverständnis in der Bevölkerung ist groß, dass sich nun drei der politisch aktiven Studierenden mit einem Strafbefehl konfrontiert sehen. Der Vorwurf lautet Nötigung, eventuell käme auch noch Freiheitsberaubung hinzu, teilte der Richter mit. Insgesamt 4.800 Euro Strafe sollen die Studierenden zahlen, zusammen mit den Anwalts- und Gerichtskosten liefe es in der ersten Instanz auf insgesamt 8.000 Euro, in der zweiten Instanz auf ca. 12.000 Euro hinaus. Von einer Vorstrafe und der in Erwägung gezogenen Freiheitsstrafe von ein bis drei Monaten ganz zu schweigen.
„So wird im Nachhinein versucht, die Proteste zu kriminalisieren, uns als Straftäter darzustellen und gleichzeitig ein abschreckendes Drohszenario aufzubauen“, meint Max Fuhrmann. „Aber das lassen wir uns nicht gefallen.“
„Zu demonstrieren, ist ein elementares Grundrecht“, schließt sich Lena Behrendes an. „Wir müssen freigesprochen werden, alles andere entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.“
Dieser Meinung haben sich bereits über 1.500 Menschen angeschlossen, die mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren fordern. Seit heute ist es zudem möglich, online zu unterschreiben. So ist es auch Nicht-Marburgern möglich, ihrer Solidarität Ausdruck zu verleihen. Zahlreiche Solidaritätserklärungen, Briefe und Spenden haben die drei Studierenden schon erreicht. „Die Aufmerksamkeit, die dieser Sache zukommt, ist groß“, sagt Lena Behrendes. „Viele Menschen haben sich damals anrühren lassen von den Protesten, weil sie froh waren, dass sich endlich etwas tut in Hessen, dass endlich Menschen aufstehen um gegen die unsoziale Politik in diesem Land zu demonstrieren. Diese Menschen sind entsetzt darüber, wie nun mit uns umgegangen wird. Wir waren Teil einer gewaltfreien sozialen Bewegung. Wir sind keine Straftäter.“
Neben Unterschriften sammeln die Studierenden Spenden auf dem Konto der Bunten Hilfe Marburg, um sich die Gerichtsverhandlung überhaupt leisten zu können. „Wenn wir freigesprochen werden, können die Spender das Geld zurückfordern, alles was übrig bleibt, spenden wir der Bunten Hilfe, um auch weiteren Opfern von Repression finanzielle Unterstützung bieten zu können“, erklärt Max Fuhrmann.
Am Montag rechnen die Angeklagten auch mit direkter Unterstützung vor Ort. Ab 10 Uhr findet eine Kundgebung mit Frühstück vor dem Amtsgericht in der Unistraße statt.
Kurzzeitige Freiheitsstrafe wegen Stadtautobahnblockade?
25. Juli 2007Wegen einer Beteiligung an der Blockade der Stadtautobahn in Marburg sind Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes angeklagt. Die Verhandlung findet am 6. August um 11:15 Uhr im Amtsgericht Marburg statt. Bisher lautete der Vorwurf gegen die drei
Studierenden der Phillipps- Universität Marburg Nötigung.
Knapp zwei Wochen vor der Gerichtsverhandlung wird nun bekannt, dass der Richter zudem eine kurzzeitige Freiheitsstrafe in Erwägung zieht. Er würde diese Maßnahme als Sanktion prüfen, heißt es. Die Begründung: Straßenblockaden seien unter den Studierenden in Mode gekommen. Er nennt die Blockaden willkürlich und bezeichnet die von ihm vorgeschlagene Sanktion als Mittel zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
„Ich hoffe immer noch, dass es zu einer fairen Gerichtsverhandlung kommen wird, an deren Ende die Einstellung der Verfahren steht“, meint Unikanzler Friedhelm Nonne. „Durch die jüngsten Verlautbarungen des zuständigen Richters, in denen tendenziös davon gesprochen
wird, es scheine ‘das willkürliche Sperren der Kraftfahrstraße unter unseren Studierenden in Mode gekommen zu sein’, habe ich allerdings erhebliche Zweifel bekommen, ob hier mit einem unvoreingenommenen Urteil zu rechnen ist. Wenn es in der Folge zu einem Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit unserer Justiz unter Studierenden und in der Bevölkerung kommen würde, wäre dadurch sicherlich mehr Schaden angerichtet als durch die Protestaktionen der Studierenden auf der Schnellstraße.“
„Es ist ein Skandal, dass drei Studierende willkürlich herausgegriffen werden und an ihnen offenkundig ein Exempel statuiert werden soll“, empört sich Carmen Ludwig, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen. „Wir fordern und erwarten weiterhin die Einstellung des Verfahrens. Die Studierenden und Schüler und Schülerinnen haben in Hessen zu recht gegen das unsoziale und verfassungswidrige Gebührengesetz protestiert und sind nicht aus Jux und Dollerei auf die Straße gegangen. Vielmehr geht es für viele Studierende, Schülerinnen und Schüler um ihre Zukunft und die berufliche Existenz, die durch die Einführung der Studiengebühren gefährdet wird.“
