Am Donnerstag, den. 03. April 2008 um 9 Uhr wird vor dem Marburger Landgericht (Universitätsstraße 48, Raum 104) die Berufungsverhandlung von Max Fuhrmann, Lena Behrendes und Philipp Ramezani stattfinden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das im August 2007 von Amtsrichter Taszis gefällte Urteil eingelegt. Taszis hatte die Studierenden zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung sowie je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.
Im Vorfeld des Berufungsprozesses finden verschiedene Veranstaltungen statt:
Freitag, den 28. März, Café am Grün, 20 Uhr: Infoabend zur Strafverfolgung von StudiengebührengegnerInnen und VoKü.
Dienstag, den 1. April, Café am Grün, 20:30 Uhr: Diskussionsveranstaltung zu den unterschiedlichen Wegen im Kampf gegen Studiengebühren. Dazu sind VertreterInnen des Landtags sowie ExpertInnen rund um die Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof eingeladen, die die jeweiligen Möglichkeiten zur Abschaffung von Studiengebühren erläutern werden.
Mittwoch, den 2. April, Waggonhalle, 20 Uhr: Künstlerischer Soliabend der Theater GegenStand Werkstatt: Protest und Strafe.
Donnerstag, den 3. April, vor dem Landgericht, 08:30 Uhr: Kundgebung und Frühstück
Die Angeklagten sind sich einig: „Wenn vor dem Landgericht ein juristisches und kein politisches Urteil gefällt wird, werden wir freigesprochen.“
Nicht nur die Angeklagten selber warten auf ein deutliches Signal, das dem erstinstanzlichen Urteil entgegengesetzt wird. „Das Urteil des Marburger Amtsgerichts war ein Skandal“, betont Carmen Ludwig vom Landesvorstand der GEW Hessen. „Doch wir setzten nicht nur auf eine Milderung des Strafmaßes. Nur ein Freispruch würde das Engagement der Studierenden in das richtige Licht rücken.“
Schließlich hatten die Studierenden dafür Sorge getragen, dass die Spontandemonstration absolut friedlich verlaufen war und in Absprache mit der Polizei für ein eigenständiges Verlassen der B3 gesorgt. Alle drei Studierenden, die nun vor Gericht stehen, waren während der Aktion AnsprechpartnerInnen der Polizei gewesen.
„Alles andere als ein Freispruch kann nur als Abstrafung politischen Engagements bewertet werden“, findet auch die Marburger AStA-Vorsitzende Julia Flechtner.
Die ehemalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes meint: „Der Ausgang unseres Gerichtsverfahrens wird auch Auswirkungen auf weitere Protestaktionen haben. Wenn wir verurteilt würden, hieße das, dass gerade diejenigen, die mit der Polizei kooperieren mit einer späteren Strafverfolgung rechnen müssen.“
Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Hessen zeigen sich die Angeklagten jedoch optimistisch. „Erst hat die CDU bei den Landtagswahlen ihre Quittung für die unsoziale Bildungspolitik bekommen“, meint Philipp Ramezani. „Und auch bei der Anhörung vor dem Staatsgerichtshof zeigte sich, dass das letzte Wort zum Thema Studiengebühren in Hessen noch nicht gesprochen ist”, so Max Fuhrmann. „Das Thema Studiengebühren ist auch zwei Jahre nach den Protesten noch aktuell“, stellt Lena Behrendes fest. „Die Solidarität mit uns, die wir gegen Studiengebühren gekämpft haben und kämpfen, ist ungebrochen.“
Dies spiegelt sich auch in dem enormen Spendenaufkommen wider. Über 20.000 Euro wurden mittlerweile auf verschiedenen Spendenkonten für die drei Angeklagten gesammelt.
Für Montag, den 31. März laden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani ab elf Uhr zu einem Pressegespräch in das Café am Grün ein.
