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Wegen Demonstration zum Urteil sofort ins Gefängnis? Richter schlägt vor, die Bewährung aufzuheben

Montag, 22. Oktober 2007

Am 27. August wurden die drei Marburger Studierenden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani vor dem Marburger Amtsgericht zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.

 

Fünf Wochen später erhielten die Studierenden nun die schriftliche Fassung des Urteils. Diese dokumentiert nach Ansicht der Betroffenen die selektive und verzerrte Wahrnehmung des Richters.

 

Ohne dass dies auch nur im Ansatz belegt werden könnte, sieht Richter Taszis es als „erwiesen“ an, dass Lena Behrendes „als 1. Vorsitzende des AStA treibende Kraft der Straßen-Proteste war, (…) und als Anführerin bewusst und gewollt am Blockieren der Schnellstraße teilnahm (…)“. „Weder gibt es Beweisfotos dafür, noch haben die als Zeugen geladenen Polizisten dies bestätigt“, meint Behrendes dazu. „Im Gegenteil: Keiner der Polizisten hat den Beginn der Blockade beobachtet. Mich, da ich damals AStA-Vorsitzende war, als Anführerin darzustellen, passt zwar wunderbar in das Bild, dass Taszis von mir hat, entbehrt jedoch jeder Grundlage.“

Weiter heißt es in dem Urteil: „Dem steht nicht entgegen, dass sie sich nach rund 45-minütiger Blockade an den Bemühungen der Polizei beteiligte, diese zu beenden.“ Jedoch: „Dass die Angeklagte Behrendes zuletzt nach den Worten der Zeugen daran mitwirkte, die Mittäter zum Abzug zu bewegen, wirkt gleichfalls nicht strafmildernd.“

 

Max Fuhrmann widerrum wird wortwörtlich vorgeworfen, „dass er die anderen Blockierer spätestens dadurch unterstützte, dass er sie durch das erwähnte Pappschild davor warnte, sie könnten bei ihrer Straftat durch den Zivilbeamten identifiziert werden.“ Max Fuhrmann hatte auf dem Louis-Adorf-Steg gestanden, und ein Pappschild mit der Aufschrift „Staatsschutz“ hochgehalten, um seine Kommilitonen auf den fotografierenden Staatsschutzbeamten aufmerksam zu machen. „Auch diese Form der Beteiligung reicht scheinbar, um vor dem Marburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden“, so Fuhrmann.

 

Des weiteren führt der Richter aus, warum Straßenblockaden seiner Meinung nach Freiheitsberaubung darstellen: „Freiheitsberaubung verübt, wer einen Menschen am Verlassen eines Ortes – hier den Bereich des blockierten Fahrzeuges – durch Einsperren oder „auf andere Weise“ hindert. Letzteres bedeutet psychische Zwangseinwirkung, also Inaussichtstellen negativer Folgen der Freiheitsbetätigung (Bsp: „Flüchtlinge werden erschossen“).“

„Unglaublich“, nennt Philipp Ramezani diesen Vergleich. „Ja – es haben ein paar hundert Menschen zwischen fünf bis höchstens 25 Minuten im Stau gestanden. Aber mehr auch nicht!“, betont der Lehramtsstudent. „Wir haben niemanden daran gehindert, auszusteigen, die Polizei hat den Verkehr an den Abfahrten abgeleitet und sogar ermöglicht, dass die ersten Fahrzeuge wenden und zurückfahren konnten. Für den einzelnen Autofahrer war es keine andere Belastung als jeder x-beliebige Stau!“

 

Den Einwand, die drei Studierenden seien exemplarisch aus einer Masse von DemonstrantInnen herausgegriffen worden, kommentiert Taszis folgendermaßen: „Dass dieses Verfahren sich alleine gegen die drei vorgenannten Angeklagten richtet, ist kein (willkürliches) „Herauspicken“, sondern Folge ihrer Unverfrorenheit, sich als polizeibekannte Personen unter den Augen eben dieser Polizisten an einer Straftat zu beteiligen.“

„Wohl eher Folge unserer Gesprächsbereitschaft“, meint Behrendes dazu. „Verständlicherweise erinnern sich die Polizisten ein Jahr später eher an die Leute, mit denen sie gesprochen haben, als an Menschen in der Masse, die sie nur gesehen haben. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kommunikation zwischen DemonstrantInnen und PolizistInnen sinnvoll ist. Diese Auffassung werden aber wohl viele der Menschen, die unser Strafverfahren verfolgen, nachvollziehbarer Weise nicht mehr teilen.“

 

„Die gesellschaftliche Wirkung eines solchen Gerichtsverfahrens darf man glaube ich nicht unterschätzen“, schließt sich Max Fuhrmann an. „Und auch das Vertrauen in eine unabhängige Rechtssprechung ist wohl Vielen verloren gegangen.“

 

Unterstützt wird diese Auffassung bei den Verurteilten dadurch, dass der Richter es sich nicht nehmen ließ, auf das ohnehin absurde Urteil im Nachhinein noch einen draufzusetzen: In seinem Urteil schreibt er, dass die seiner Meinung nach „inhaltsleere, der Form nach als Verhöhnung der Opfer wirkende Demonstration gegen das Urteil vom 4. September 2007 (…) zukünftiges gleichartiges Fehrverhalten durch mangelnde Anpassungsfähigkeit so wahrscheinlich macht, dass die Entscheidung über ihre (Behrendes) Strafaussetzung einer Korrektur bedarf.“ Dies, so der Richter, „ist dank der von der Staatsanwaltschaft auf der Stelle eingelegten Berufung möglich.“

 

„Taszis scheint sich mächtig darüber geärgert zu haben, dass auch sein hartes Urteil uns nicht einschüchtern konnte. Er ist nun der Meinung, ich solle, da ich die Anmelderin dieser Protestaktion war, sofort in den Knast. Diese Reaktion auf eine genehmigte Demonstration zeigt meines Erachtens sehr deutlich, dass Herr Taszis nichts von freier Meinungsäußerung hält“, so Behrendes. Und weiter: „Meiner Meinung nach müsste ein solch eindeutig tendenziöses Verhalten eines Richters unabhängig geprüft und jemand wie Taszis seines Amtes enthoben werden.“

 

Da die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist, fällt die Möglichkeit, in Revision zu gehen weg. Fuhrmann, Ramezani und Behrendes bereiten sich demnach nun auf eine Verhandlung vor dem Landgericht vor, die vorraussichtlich im Dezember oder Januar stattfinden wird.

Die Studierenden rechnen weiterhin mit viel Unterstützung. „Immernoch wird uns von ganz verschiedenen Seiten viel Solidarität entgegengebracht“, stellt Philipp Ramezani fest. „Es warten nun alle darauf, dass es weitergeht. Und dass das Ganze bald ein vernünftiges Ende findet.“

Pressemitteilung 22.10.07 (pdf)