Archiv für August 2007

Flyer zum Prozesstermin 06.08.2007

Montag, 6. August 2007

Flyer zum 6.8.

Im Vorfeld der Hauptverhandlung gibt es eine Kundgebung und Online-Unterschriftensammlungen

Mittwoch, 1. August 2007

Am Montag, dem 6. August 2007 findet um 11:15h im Raum 154 des Marburger Amtsgerichts, Unistraße 48, die Hauptverhandlung der drei wegen ihrer Teilnahme an einer Straßenblockade angeklagten Studierenden statt.
Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie nach einer Vollversammlung am 11. Mai 2006 zusammen mit gut 1.000 Kommilitonen an einer Spontandemo teilnahmen, welche einen Schlenker über die vierspurig ausgebaute Umgehungsstraße B3 machte und diese zwischenzeitlich blockierte. Der Grund der Protestaktion war die einige Tage zuvor durch die Landesregierung angekündigte drohende Einführung allgemeiner Studiengebühren. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im höchsten Maße unsozial“, betont Lena Behrendes auch heute noch. „Dagegen zu demonstrieren habe ich nicht nur als unser Recht, sondern als unsere Pflicht empfunden.“
Die Blockade der B3 war damals hessenweit die erste Protestaktion dieser Art. Den Marburger Studierenden waren die Proteste gegen die Langzeitstudiengebühren drei Jahre zuvor noch genau in Erinnerung. „Die Proteste damals haben deutlich gemacht, dass es nicht bringt, in der Lahn baden zu gehen oder Studienplätzchen zu backen“, meint Max Fuhrmann, Soziologiestudent im zehnten Semester. „Dass so etwas wie die Blockade der B3 in Marburg passieren würde, damit hatte allerdings auch im letzten Jahr niemand gerechnet.“
Die Straßenblockade war, wenn auch spontan entstanden, doch absolut ruhig und gewaltfrei abgelaufen. Die Studierenden hatten die Fahrbahn erst betreten, nachdem die Polizei aufgrund eines Anrufs den Verkehr gestoppt hatte. So waren zu keiner Zeit Verkehrsteilnehmerinnen oder Demonstranten in Gefahr. Im weiteren Verlauf sorgte die Polizei in beiden Richtungen für eine Umleitung des Verkehrs. Die meisten Autofahrer waren somit nur wenige Minuten von den Konsequenzen der Blockade betroffen. „Es ging uns ja nicht darum, die Autofahrer zu verärgern“, stellt Lehramtsstudent Philipp Ramezani fest. „Das Ziel einer jeden Protestaktion ist es, die
Öffentlichkeit zu erreichen. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist ein Thema, dass fast jeden angeht. Also musste auch dementsprechend Aufmerksamkeit erzeugt werden.“
Die Studierenden hatten mit ihren Aktionen Erfolg: nicht nur in Hessen, sondern bundesweit berichteten die Medien über die neue Intensität der Proteste gegen Studiengebühren. Unterstützung erfuhren die Protestler dabei nicht nur von ihren Kommilitonen und Dozenten, sondern von weiten Teilen der Bevölkerung. „Fast 80.000 hessische Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten die Verfassungsklage – das bestätigt doch, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine dastehen“, sagt Philipp Ramezani, der selbst tagelang durch Hessen fuhr, um über das Vorhaben derLandesregierung zu informieren, mit den Menschen zu reden und Unterschriften zu sammeln.
Das Unverständnis in der Bevölkerung ist groß, dass sich nun drei der politisch aktiven Studierenden mit einem Strafbefehl konfrontiert sehen. Der Vorwurf lautet Nötigung, eventuell käme auch noch Freiheitsberaubung hinzu, teilte der Richter mit. Insgesamt 4.800 Euro Strafe sollen die Studierenden zahlen, zusammen mit den Anwalts- und Gerichtskosten liefe es in der ersten Instanz auf insgesamt 8.000 Euro, in der zweiten Instanz auf ca. 12.000 Euro hinaus. Von einer Vorstrafe und der in Erwägung gezogenen Freiheitsstrafe von ein bis drei Monaten ganz zu schweigen.
„So wird im Nachhinein versucht, die Proteste zu kriminalisieren, uns als Straftäter darzustellen und gleichzeitig ein abschreckendes Drohszenario aufzubauen“, meint Max Fuhrmann. „Aber das lassen wir uns nicht gefallen.“
„Zu demonstrieren, ist ein elementares Grundrecht“, schließt sich Lena Behrendes an. „Wir müssen freigesprochen werden, alles andere entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.“
Dieser Meinung haben sich bereits über 1.500 Menschen angeschlossen, die mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren fordern. Seit heute ist es zudem möglich, online zu unterschreiben. So ist es auch Nicht-Marburgern möglich, ihrer Solidarität Ausdruck zu verleihen. Zahlreiche Solidaritätserklärungen, Briefe und Spenden haben die drei Studierenden schon erreicht. „Die Aufmerksamkeit, die dieser Sache zukommt, ist groß“, sagt Lena Behrendes. „Viele Menschen haben sich damals anrühren lassen von den Protesten, weil sie froh waren, dass sich endlich etwas tut in Hessen, dass endlich Menschen aufstehen um gegen die unsoziale Politik in diesem Land zu demonstrieren. Diese Menschen sind entsetzt darüber, wie nun mit uns umgegangen wird. Wir waren Teil einer gewaltfreien sozialen Bewegung. Wir sind keine Straftäter.“
Neben Unterschriften sammeln die Studierenden Spenden auf dem Konto der Bunten Hilfe Marburg, um sich die Gerichtsverhandlung überhaupt leisten zu können. „Wenn wir freigesprochen werden, können die Spender das Geld zurückfordern, alles was übrig bleibt, spenden wir der Bunten Hilfe, um auch weiteren Opfern von Repression finanzielle Unterstützung bieten zu können“, erklärt Max Fuhrmann.
Am Montag rechnen die Angeklagten auch mit direkter Unterstützung vor Ort. Ab 10 Uhr findet eine Kundgebung mit Frühstück vor dem Amtsgericht in der Unistraße statt.

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