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Marburger Studierende legen Verfassungsbeschwerde ein – StudiengebührengegenerInnen kämpfen um ihre Grundrechte

Sonntag, 19. Oktober 2008

Pressemitteilung

Im Frühsommer 2006 demonstrieren in Marburg hunderte Studierende gegen die Einführung der Studiengebühren. Gegen die drei Studierenden Max Fuhrmann, Lena Behrendes und Philipp Ramezani wird damals aufgrund ihrer Teilnahme an einer Spontandemonstration, die über die Umgehungsstraße B3a führte und diese zeitweise blockierte, Strafanzeige erstattet.

Nachdem die Studierenden Einspruch gegen diese Strafbefehle einreichen, werden sie im August 2007 vor dem Marburger Amtsgericht wegen Freiheitsberaubung zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei verurteilt. Alle drei Studierenden legen Rechtsmittel ein und gehen in Berufung. Im Mai 2008 werden sie nach drei Verhandlungstagen von der 2. Berufungskammer des Marburger Landgerichts wegen “verwerflicher Nötigung” zu Geldstrafen zwischen 650 und 910 Euro verurteilt. Wieder legen die drei Studierenden Rechtsmittel ein.

Im September 2008 verwirft das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision als unbegründet und bestätigt damit die Entscheidung des Marburger Landgerichts. Ein Rechtsmittel hiergegen ist nicht mehr gegeben.

Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani sehen mit dieser Entscheidung ihre Grundrechte verletzt. Deswegen haben sie nun Verfassungsbeschwerden eingelegt. Diese richten sich gegen den Strafbefehl, die Verurteilung durch das Amtsgericht und das Landgericht Marburg und die Bestätigung der landgerichtlichen Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Verfassungsbeschwerden sind folgendermaßen begründet:

1. Es lag schon tatbestandlich keine Nötigung vor, da Sitz- und Stehblockaden für das Bundesverfassungsgericht nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen (siehe erste bis dritte Sitzblockade-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts). Die Verurteilung der Studierenden verletzt somit ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung.

2. Es liegt keine verwerfliche Nötigung vor. Selbst wenn man nicht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes folgen wollte, dass Sitz- und Stehblockaden nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen, würde eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Denn das Verhalten der Studierenden war nicht verwerflich. Eine Verwerflichkeit lässt sich so lange nicht begründen, wie eine Versammlung nicht aufgelöst oder beauflagt worden ist. Die Polizei hat im Verhalten der Demonstrierenden kein strafbares Verhalten gesehen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Auflage an die Demonstrierenden erlassen (z.B.: „Verlassen Sie die Fahrbahn der B 3a“), noch die Demonstration insgesamt rechtlich aufgelöst.

3. Die Verurteilung verstößt auch deswegen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, weil das Kooperationsprinzip verletzt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass es zur friedlichen Durchführung von Demonstrationen beiträgt, wenn beide Seiten kooperieren. Wenn nun gerade gegen die Personen, die sich als KooperationsparterInnen zur Verfügung gestellt und zum friedlichen Verlauf der Versammlung beigetragen haben, mit Strafverfahren überzogen werden, stellt dies wiederum eine Verletzung der Versammlungsfreiheit dar. Zudem wird so erfolgreicher Kooperation der Boden entzogen.

“Im Kern geht es also um die Klärung von drei Fragen”, stellt der 27-jährige Soziologiestudent Max Fuhrmann fest. “Erstens: Darf unsere Anwesenheit auf der blockierten Fahrbahn als Nötigung betrachtet werden? Zweitens: Kann eine verwerfliche Nötigung vorliegen, wenn die Versammlungsbehörde vor Ort die Versammlung duldet? Und drittens: Darf an den KooperationsparterInnen der Versammlungsbehörde im Nachhinein ein Exempel als Straftäter statuiert werden?”

Die 24-jährige Geographiestudentin Lena Behrendes meint: “Unser Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, da bezüglich dieser Fragen offenbar Uneinigkeit zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht sowie der strafrechtlichen Literatur besteht. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden bieten die Gelegenheit zu klären, dass die Durchsetzung der versammlungsrechtlichen Grundrechtsbetätigung auch die Freiheit umfasst, den Ort der Versammlung frei zu bestimmen, solange die Versammlungsbehörde die Versammlung, wie im vorliegenden Fall, duldet.”

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist die letzte juristische Maßnahme, die die Studierenden ergreifen können. “Ich bin froh, dass aufgrund der enormen Unterstützung das nötige Geld und die nötige Energie aufgebracht werden konnte, gegen die staatliche Repression anzukämpfen”, stellt Lena Behrendes fest. “Viel zu oft werden von Gerichten Urteile gesprochen, welche von den Verurteilten widerstandslos hingenommen werden müssen.”

Philipp Ramezani ergänzt: “Es geht dabei nicht nur um uns. Eine Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könnte dazu führen, dass zahlreichen Amts- und Landgerichten deutlich gemacht wird, dass sie mit ihren Entscheidungen das Versammlungsrecht verletzt haben. Außerdem zeigt unser Fall, dass man nicht machtlos ist gegen Repression.”

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Lena Behrendes (06421-892073; 0176-24370170)

Max Fuhrmann (06421-690622)

Warum Freispruch?

Donnerstag, 15. Mai 2008

Die Polizei hat am Abend des 11. Mais 2006 in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde vor Ort die Spontandemonstration geduldet – auch als diese auf der B3 zum Stehen kam. Die Polizei hat im Verhalten der Demonstrierenden kein strafbares Verhalten gesehen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Auflage an die Demonstrierenden erlassen (z.B.: „Verlassen Sie die Fahrbahn der B 3a“), noch die Demonstration insgesamt rechtlich aufgelöst.

Statt dessen setzte die Polizeiführung auf Kooperation. Ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes, das in verschiedenen Entscheidungen in Richtung der Versammlungsbehörde (also der Polizei) ein Kooperationsgebot ausgesprochen hat: Erst wenn Kooperation nicht zu Stande kommt, sind die Verhängung versammlungsrechtlicher Auflagen und letztlich eine generelle Auflösungsverfügung in Betracht zu ziehen.

Zentral ist, dass die Polizei in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde nicht den Weisungen der Staatsanwaltschaft unterliegt. Das heißt, die Polizei vor Ort ist für die Einschätzung der versammlungsrechtlichen Situation verantwortlich. Es ist die Aufgabe der Polizei, die Rechtspositionen von Demonstrierenden und den von der Demonstration Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Ob es der Polizei immer gelingt, zu einer für alle Seiten tragbaren Entscheidung zu kommen, sei dahin gestellt. Klar muss aber sein, dass Aktionen, die von der Polizei versammlungsrechtlich geduldet werden, nicht im Nachhinein strafrechtlich verfolgt werden können. Sonst brauchte es keine Versammlungsfreiheit und keine Versammlungsbehörde, die befugt ist, Versammlungen zu dulden und somit rechtlich zu schützen.

Hier gibt es zum weiterlesen eine Chronik als PDF!

Berufungsverfahren vor Marburger Landgericht am 03. April

Sonntag, 30. März 2008

Am Donnerstag, den. 03. April 2008 um 9 Uhr wird vor dem Marburger Landgericht (Universitätsstraße 48, Raum 104) die Berufungsverhandlung von Max Fuhrmann, Lena Behrendes und Philipp Ramezani stattfinden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das im August 2007 von Amtsrichter Taszis gefällte Urteil eingelegt. Taszis hatte die Studierenden zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung sowie je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.

Im Vorfeld des Berufungsprozesses finden verschiedene Veranstaltungen statt:

Freitag, den 28. März, Café am Grün, 20 Uhr: Infoabend zur Strafverfolgung von StudiengebührengegnerInnen und VoKü.

Dienstag, den 1. April, Café am Grün, 20:30 Uhr: Diskussionsveranstaltung zu den unterschiedlichen Wegen im Kampf gegen Studiengebühren. Dazu sind VertreterInnen des Landtags sowie ExpertInnen rund um die Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof eingeladen, die die jeweiligen Möglichkeiten zur Abschaffung von Studiengebühren erläutern werden.

Mittwoch, den 2. April, Waggonhalle, 20 Uhr: Künstlerischer Soliabend der Theater GegenStand Werkstatt: Protest und Strafe.

Donnerstag, den 3. April, vor dem Landgericht, 08:30 Uhr: Kundgebung und Frühstück

Die Angeklagten sind sich einig: „Wenn vor dem Landgericht ein juristisches und kein politisches Urteil gefällt wird, werden wir freigesprochen.“

Nicht nur die Angeklagten selber warten auf ein deutliches Signal, das dem erstinstanzlichen Urteil entgegengesetzt wird. „Das Urteil des Marburger Amtsgerichts war ein Skandal“, betont Carmen Ludwig vom Landesvorstand der GEW Hessen. „Doch wir setzten nicht nur auf eine Milderung des Strafmaßes. Nur ein Freispruch würde das Engagement der Studierenden in das richtige Licht rücken.“

Schließlich hatten die Studierenden dafür Sorge getragen, dass die Spontandemonstration absolut friedlich verlaufen war und in Absprache mit der Polizei für ein eigenständiges Verlassen der B3 gesorgt. Alle drei Studierenden, die nun vor Gericht stehen, waren während der Aktion AnsprechpartnerInnen der Polizei gewesen.

„Alles andere als ein Freispruch kann nur als Abstrafung politischen Engagements bewertet werden“, findet auch die Marburger AStA-Vorsitzende Julia Flechtner.

Die ehemalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes meint: „Der Ausgang unseres Gerichtsverfahrens wird auch Auswirkungen auf weitere Protestaktionen haben. Wenn wir verurteilt würden, hieße das, dass gerade diejenigen, die mit der Polizei kooperieren mit einer späteren Strafverfolgung rechnen müssen.“

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Hessen zeigen sich die Angeklagten jedoch optimistisch. „Erst hat die CDU bei den Landtagswahlen ihre Quittung für die unsoziale Bildungspolitik bekommen“, meint Philipp Ramezani. „Und auch bei der Anhörung vor dem Staatsgerichtshof zeigte sich, dass das letzte Wort zum Thema Studiengebühren in Hessen noch nicht gesprochen ist”, so Max Fuhrmann. „Das Thema Studiengebühren ist auch zwei Jahre nach den Protesten noch aktuell“, stellt Lena Behrendes fest. „Die Solidarität mit uns, die wir gegen Studiengebühren gekämpft haben und kämpfen, ist ungebrochen.“

Dies spiegelt sich auch in dem enormen Spendenaufkommen wider. Über 20.000 Euro wurden mittlerweile auf verschiedenen Spendenkonten für die drei Angeklagten gesammelt.

Für Montag, den 31. März laden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani ab elf Uhr zu einem Pressegespräch in das Café am Grün ein.

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Schriftliches Urteil online

Samstag, 2. Februar 2008

Das 20 Seiten lange Urteil von Richter Tazis ist nun online. Zwischenzeitlich ein wenig langweilig aber im Großen und Ganzen eine unterhaltsame Lektüre. Zu Rückfragen könnt ihr uns gerne mailen, da wir die Vermutungen und Unwahrheiten nicht gekennzeichnet haben, da wir denken, dass es reicht den Richter selber sprechen zu lassen.

Hier gibt es das kanpp 7 MB große PDF.

Wegen Demonstration zum Urteil sofort ins Gefängnis? Richter schlägt vor, die Bewährung aufzuheben

Montag, 22. Oktober 2007

Am 27. August wurden die drei Marburger Studierenden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani vor dem Marburger Amtsgericht zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.

 

Fünf Wochen später erhielten die Studierenden nun die schriftliche Fassung des Urteils. Diese dokumentiert nach Ansicht der Betroffenen die selektive und verzerrte Wahrnehmung des Richters.

 

Ohne dass dies auch nur im Ansatz belegt werden könnte, sieht Richter Taszis es als „erwiesen“ an, dass Lena Behrendes „als 1. Vorsitzende des AStA treibende Kraft der Straßen-Proteste war, (…) und als Anführerin bewusst und gewollt am Blockieren der Schnellstraße teilnahm (…)“. „Weder gibt es Beweisfotos dafür, noch haben die als Zeugen geladenen Polizisten dies bestätigt“, meint Behrendes dazu. „Im Gegenteil: Keiner der Polizisten hat den Beginn der Blockade beobachtet. Mich, da ich damals AStA-Vorsitzende war, als Anführerin darzustellen, passt zwar wunderbar in das Bild, dass Taszis von mir hat, entbehrt jedoch jeder Grundlage.“

Weiter heißt es in dem Urteil: „Dem steht nicht entgegen, dass sie sich nach rund 45-minütiger Blockade an den Bemühungen der Polizei beteiligte, diese zu beenden.“ Jedoch: „Dass die Angeklagte Behrendes zuletzt nach den Worten der Zeugen daran mitwirkte, die Mittäter zum Abzug zu bewegen, wirkt gleichfalls nicht strafmildernd.“

 

Max Fuhrmann widerrum wird wortwörtlich vorgeworfen, „dass er die anderen Blockierer spätestens dadurch unterstützte, dass er sie durch das erwähnte Pappschild davor warnte, sie könnten bei ihrer Straftat durch den Zivilbeamten identifiziert werden.“ Max Fuhrmann hatte auf dem Louis-Adorf-Steg gestanden, und ein Pappschild mit der Aufschrift „Staatsschutz“ hochgehalten, um seine Kommilitonen auf den fotografierenden Staatsschutzbeamten aufmerksam zu machen. „Auch diese Form der Beteiligung reicht scheinbar, um vor dem Marburger Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden“, so Fuhrmann.

 

Des weiteren führt der Richter aus, warum Straßenblockaden seiner Meinung nach Freiheitsberaubung darstellen: „Freiheitsberaubung verübt, wer einen Menschen am Verlassen eines Ortes – hier den Bereich des blockierten Fahrzeuges – durch Einsperren oder „auf andere Weise“ hindert. Letzteres bedeutet psychische Zwangseinwirkung, also Inaussichtstellen negativer Folgen der Freiheitsbetätigung (Bsp: „Flüchtlinge werden erschossen“).“

„Unglaublich“, nennt Philipp Ramezani diesen Vergleich. „Ja – es haben ein paar hundert Menschen zwischen fünf bis höchstens 25 Minuten im Stau gestanden. Aber mehr auch nicht!“, betont der Lehramtsstudent. „Wir haben niemanden daran gehindert, auszusteigen, die Polizei hat den Verkehr an den Abfahrten abgeleitet und sogar ermöglicht, dass die ersten Fahrzeuge wenden und zurückfahren konnten. Für den einzelnen Autofahrer war es keine andere Belastung als jeder x-beliebige Stau!“

 

Den Einwand, die drei Studierenden seien exemplarisch aus einer Masse von DemonstrantInnen herausgegriffen worden, kommentiert Taszis folgendermaßen: „Dass dieses Verfahren sich alleine gegen die drei vorgenannten Angeklagten richtet, ist kein (willkürliches) „Herauspicken“, sondern Folge ihrer Unverfrorenheit, sich als polizeibekannte Personen unter den Augen eben dieser Polizisten an einer Straftat zu beteiligen.“

„Wohl eher Folge unserer Gesprächsbereitschaft“, meint Behrendes dazu. „Verständlicherweise erinnern sich die Polizisten ein Jahr später eher an die Leute, mit denen sie gesprochen haben, als an Menschen in der Masse, die sie nur gesehen haben. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Kommunikation zwischen DemonstrantInnen und PolizistInnen sinnvoll ist. Diese Auffassung werden aber wohl viele der Menschen, die unser Strafverfahren verfolgen, nachvollziehbarer Weise nicht mehr teilen.“

 

„Die gesellschaftliche Wirkung eines solchen Gerichtsverfahrens darf man glaube ich nicht unterschätzen“, schließt sich Max Fuhrmann an. „Und auch das Vertrauen in eine unabhängige Rechtssprechung ist wohl Vielen verloren gegangen.“

 

Unterstützt wird diese Auffassung bei den Verurteilten dadurch, dass der Richter es sich nicht nehmen ließ, auf das ohnehin absurde Urteil im Nachhinein noch einen draufzusetzen: In seinem Urteil schreibt er, dass die seiner Meinung nach „inhaltsleere, der Form nach als Verhöhnung der Opfer wirkende Demonstration gegen das Urteil vom 4. September 2007 (…) zukünftiges gleichartiges Fehrverhalten durch mangelnde Anpassungsfähigkeit so wahrscheinlich macht, dass die Entscheidung über ihre (Behrendes) Strafaussetzung einer Korrektur bedarf.“ Dies, so der Richter, „ist dank der von der Staatsanwaltschaft auf der Stelle eingelegten Berufung möglich.“

 

„Taszis scheint sich mächtig darüber geärgert zu haben, dass auch sein hartes Urteil uns nicht einschüchtern konnte. Er ist nun der Meinung, ich solle, da ich die Anmelderin dieser Protestaktion war, sofort in den Knast. Diese Reaktion auf eine genehmigte Demonstration zeigt meines Erachtens sehr deutlich, dass Herr Taszis nichts von freier Meinungsäußerung hält“, so Behrendes. Und weiter: „Meiner Meinung nach müsste ein solch eindeutig tendenziöses Verhalten eines Richters unabhängig geprüft und jemand wie Taszis seines Amtes enthoben werden.“

 

Da die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist, fällt die Möglichkeit, in Revision zu gehen weg. Fuhrmann, Ramezani und Behrendes bereiten sich demnach nun auf eine Verhandlung vor dem Landgericht vor, die vorraussichtlich im Dezember oder Januar stattfinden wird.

Die Studierenden rechnen weiterhin mit viel Unterstützung. „Immernoch wird uns von ganz verschiedenen Seiten viel Solidarität entgegengebracht“, stellt Philipp Ramezani fest. „Es warten nun alle darauf, dass es weitergeht. Und dass das Ganze bald ein vernünftiges Ende findet.“

Pressemitteilung 22.10.07 (pdf)

Im Vorfeld der Hauptverhandlung gibt es eine Kundgebung und Online-Unterschriftensammlungen

Mittwoch, 1. August 2007

Am Montag, dem 6. August 2007 findet um 11:15h im Raum 154 des Marburger Amtsgerichts, Unistraße 48, die Hauptverhandlung der drei wegen ihrer Teilnahme an einer Straßenblockade angeklagten Studierenden statt.
Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes müssen sich vor Gericht verantworten, weil sie nach einer Vollversammlung am 11. Mai 2006 zusammen mit gut 1.000 Kommilitonen an einer Spontandemo teilnahmen, welche einen Schlenker über die vierspurig ausgebaute Umgehungsstraße B3 machte und diese zwischenzeitlich blockierte. Der Grund der Protestaktion war die einige Tage zuvor durch die Landesregierung angekündigte drohende Einführung allgemeiner Studiengebühren. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im höchsten Maße unsozial“, betont Lena Behrendes auch heute noch. „Dagegen zu demonstrieren habe ich nicht nur als unser Recht, sondern als unsere Pflicht empfunden.“
Die Blockade der B3 war damals hessenweit die erste Protestaktion dieser Art. Den Marburger Studierenden waren die Proteste gegen die Langzeitstudiengebühren drei Jahre zuvor noch genau in Erinnerung. „Die Proteste damals haben deutlich gemacht, dass es nicht bringt, in der Lahn baden zu gehen oder Studienplätzchen zu backen“, meint Max Fuhrmann, Soziologiestudent im zehnten Semester. „Dass so etwas wie die Blockade der B3 in Marburg passieren würde, damit hatte allerdings auch im letzten Jahr niemand gerechnet.“
Die Straßenblockade war, wenn auch spontan entstanden, doch absolut ruhig und gewaltfrei abgelaufen. Die Studierenden hatten die Fahrbahn erst betreten, nachdem die Polizei aufgrund eines Anrufs den Verkehr gestoppt hatte. So waren zu keiner Zeit Verkehrsteilnehmerinnen oder Demonstranten in Gefahr. Im weiteren Verlauf sorgte die Polizei in beiden Richtungen für eine Umleitung des Verkehrs. Die meisten Autofahrer waren somit nur wenige Minuten von den Konsequenzen der Blockade betroffen. „Es ging uns ja nicht darum, die Autofahrer zu verärgern“, stellt Lehramtsstudent Philipp Ramezani fest. „Das Ziel einer jeden Protestaktion ist es, die
Öffentlichkeit zu erreichen. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist ein Thema, dass fast jeden angeht. Also musste auch dementsprechend Aufmerksamkeit erzeugt werden.“
Die Studierenden hatten mit ihren Aktionen Erfolg: nicht nur in Hessen, sondern bundesweit berichteten die Medien über die neue Intensität der Proteste gegen Studiengebühren. Unterstützung erfuhren die Protestler dabei nicht nur von ihren Kommilitonen und Dozenten, sondern von weiten Teilen der Bevölkerung. „Fast 80.000 hessische Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten die Verfassungsklage – das bestätigt doch, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine dastehen“, sagt Philipp Ramezani, der selbst tagelang durch Hessen fuhr, um über das Vorhaben derLandesregierung zu informieren, mit den Menschen zu reden und Unterschriften zu sammeln.
Das Unverständnis in der Bevölkerung ist groß, dass sich nun drei der politisch aktiven Studierenden mit einem Strafbefehl konfrontiert sehen. Der Vorwurf lautet Nötigung, eventuell käme auch noch Freiheitsberaubung hinzu, teilte der Richter mit. Insgesamt 4.800 Euro Strafe sollen die Studierenden zahlen, zusammen mit den Anwalts- und Gerichtskosten liefe es in der ersten Instanz auf insgesamt 8.000 Euro, in der zweiten Instanz auf ca. 12.000 Euro hinaus. Von einer Vorstrafe und der in Erwägung gezogenen Freiheitsstrafe von ein bis drei Monaten ganz zu schweigen.
„So wird im Nachhinein versucht, die Proteste zu kriminalisieren, uns als Straftäter darzustellen und gleichzeitig ein abschreckendes Drohszenario aufzubauen“, meint Max Fuhrmann. „Aber das lassen wir uns nicht gefallen.“
„Zu demonstrieren, ist ein elementares Grundrecht“, schließt sich Lena Behrendes an. „Wir müssen freigesprochen werden, alles andere entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.“
Dieser Meinung haben sich bereits über 1.500 Menschen angeschlossen, die mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren fordern. Seit heute ist es zudem möglich, online zu unterschreiben. So ist es auch Nicht-Marburgern möglich, ihrer Solidarität Ausdruck zu verleihen. Zahlreiche Solidaritätserklärungen, Briefe und Spenden haben die drei Studierenden schon erreicht. „Die Aufmerksamkeit, die dieser Sache zukommt, ist groß“, sagt Lena Behrendes. „Viele Menschen haben sich damals anrühren lassen von den Protesten, weil sie froh waren, dass sich endlich etwas tut in Hessen, dass endlich Menschen aufstehen um gegen die unsoziale Politik in diesem Land zu demonstrieren. Diese Menschen sind entsetzt darüber, wie nun mit uns umgegangen wird. Wir waren Teil einer gewaltfreien sozialen Bewegung. Wir sind keine Straftäter.“
Neben Unterschriften sammeln die Studierenden Spenden auf dem Konto der Bunten Hilfe Marburg, um sich die Gerichtsverhandlung überhaupt leisten zu können. „Wenn wir freigesprochen werden, können die Spender das Geld zurückfordern, alles was übrig bleibt, spenden wir der Bunten Hilfe, um auch weiteren Opfern von Repression finanzielle Unterstützung bieten zu können“, erklärt Max Fuhrmann.
Am Montag rechnen die Angeklagten auch mit direkter Unterstützung vor Ort. Ab 10 Uhr findet eine Kundgebung mit Frühstück vor dem Amtsgericht in der Unistraße statt.

Hier diese PM als PDF runterladen!

Kurzzeitige Freiheitsstrafe wegen Stadtautobahnblockade?

Mittwoch, 25. Juli 2007

Wegen einer Beteiligung an der Blockade der Stadtautobahn in Marburg sind Max Fuhrmann, Philipp Ramezani und Lena Behrendes angeklagt. Die Verhandlung findet am 6. August um 11:15 Uhr im Amtsgericht Marburg statt. Bisher lautete der Vorwurf gegen die drei
Studierenden der Phillipps- Universität Marburg Nötigung.
Knapp zwei Wochen vor der Gerichtsverhandlung wird nun bekannt, dass der Richter zudem eine kurzzeitige Freiheitsstrafe in Erwägung zieht. Er würde diese Maßnahme als Sanktion prüfen, heißt es. Die Begründung: Straßenblockaden seien unter den Studierenden in Mode gekommen. Er nennt die Blockaden willkürlich und bezeichnet die von ihm vorgeschlagene Sanktion als Mittel zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung.
„Ich hoffe immer noch, dass es zu einer fairen Gerichtsverhandlung kommen wird, an deren Ende die Einstellung der Verfahren steht“, meint Unikanzler Friedhelm Nonne. „Durch die jüngsten Verlautbarungen des zuständigen Richters, in denen tendenziös davon gesprochen
wird, es scheine ‘das willkürliche Sperren der Kraftfahrstraße unter unseren Studierenden in Mode gekommen zu sein’, habe ich allerdings erhebliche Zweifel bekommen, ob hier mit einem unvoreingenommenen Urteil zu rechnen ist. Wenn es in der Folge zu einem Vertrauensverlust in die Unabhängigkeit unserer Justiz unter Studierenden und in der Bevölkerung kommen würde, wäre dadurch sicherlich mehr Schaden angerichtet als durch die Protestaktionen der Studierenden auf der Schnellstraße.“
„Es ist ein Skandal, dass drei Studierende willkürlich herausgegriffen werden und an ihnen offenkundig ein Exempel statuiert werden soll“, empört sich Carmen Ludwig, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen. „Wir fordern und erwarten weiterhin die Einstellung des Verfahrens. Die Studierenden und Schüler und Schülerinnen haben in Hessen zu recht gegen das unsoziale und verfassungswidrige Gebührengesetz protestiert und sind nicht aus Jux und Dollerei auf die Straße gegangen. Vielmehr geht es für viele Studierende, Schülerinnen und Schüler um ihre Zukunft und die berufliche Existenz, die durch die Einführung der Studiengebühren gefährdet wird.“