Marburger Studierende legen Verfassungsbeschwerde ein – StudiengebührengegenerInnen kämpfen um ihre Grundrechte

19. Oktober 2008

Pressemitteilung

Im Frühsommer 2006 demonstrieren in Marburg hunderte Studierende gegen die Einführung der Studiengebühren. Gegen die drei Studierenden Max Fuhrmann, Lena Behrendes und Philipp Ramezani wird damals aufgrund ihrer Teilnahme an einer Spontandemonstration, die über die Umgehungsstraße B3a führte und diese zeitweise blockierte, Strafanzeige erstattet.

Nachdem die Studierenden Einspruch gegen diese Strafbefehle einreichen, werden sie im August 2007 vor dem Marburger Amtsgericht wegen Freiheitsberaubung zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung plus je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei verurteilt. Alle drei Studierenden legen Rechtsmittel ein und gehen in Berufung. Im Mai 2008 werden sie nach drei Verhandlungstagen von der 2. Berufungskammer des Marburger Landgerichts wegen “verwerflicher Nötigung” zu Geldstrafen zwischen 650 und 910 Euro verurteilt. Wieder legen die drei Studierenden Rechtsmittel ein.

Im September 2008 verwirft das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision als unbegründet und bestätigt damit die Entscheidung des Marburger Landgerichts. Ein Rechtsmittel hiergegen ist nicht mehr gegeben.

Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani sehen mit dieser Entscheidung ihre Grundrechte verletzt. Deswegen haben sie nun Verfassungsbeschwerden eingelegt. Diese richten sich gegen den Strafbefehl, die Verurteilung durch das Amtsgericht und das Landgericht Marburg und die Bestätigung der landgerichtlichen Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Verfassungsbeschwerden sind folgendermaßen begründet:

1. Es lag schon tatbestandlich keine Nötigung vor, da Sitz- und Stehblockaden für das Bundesverfassungsgericht nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen (siehe erste bis dritte Sitzblockade-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts). Die Verurteilung der Studierenden verletzt somit ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung.

2. Es liegt keine verwerfliche Nötigung vor. Selbst wenn man nicht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes folgen wollte, dass Sitz- und Stehblockaden nicht den Tatbestand der Nötigung erfüllen, würde eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Denn das Verhalten der Studierenden war nicht verwerflich. Eine Verwerflichkeit lässt sich so lange nicht begründen, wie eine Versammlung nicht aufgelöst oder beauflagt worden ist. Die Polizei hat im Verhalten der Demonstrierenden kein strafbares Verhalten gesehen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Auflage an die Demonstrierenden erlassen (z.B.: „Verlassen Sie die Fahrbahn der B 3a“), noch die Demonstration insgesamt rechtlich aufgelöst.

3. Die Verurteilung verstößt auch deswegen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, weil das Kooperationsprinzip verletzt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass es zur friedlichen Durchführung von Demonstrationen beiträgt, wenn beide Seiten kooperieren. Wenn nun gerade gegen die Personen, die sich als KooperationsparterInnen zur Verfügung gestellt und zum friedlichen Verlauf der Versammlung beigetragen haben, mit Strafverfahren überzogen werden, stellt dies wiederum eine Verletzung der Versammlungsfreiheit dar. Zudem wird so erfolgreicher Kooperation der Boden entzogen.

“Im Kern geht es also um die Klärung von drei Fragen”, stellt der 27-jährige Soziologiestudent Max Fuhrmann fest. “Erstens: Darf unsere Anwesenheit auf der blockierten Fahrbahn als Nötigung betrachtet werden? Zweitens: Kann eine verwerfliche Nötigung vorliegen, wenn die Versammlungsbehörde vor Ort die Versammlung duldet? Und drittens: Darf an den KooperationsparterInnen der Versammlungsbehörde im Nachhinein ein Exempel als Straftäter statuiert werden?”

Die 24-jährige Geographiestudentin Lena Behrendes meint: “Unser Fall hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, da bezüglich dieser Fragen offenbar Uneinigkeit zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht sowie der strafrechtlichen Literatur besteht. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden bieten die Gelegenheit zu klären, dass die Durchsetzung der versammlungsrechtlichen Grundrechtsbetätigung auch die Freiheit umfasst, den Ort der Versammlung frei zu bestimmen, solange die Versammlungsbehörde die Versammlung, wie im vorliegenden Fall, duldet.”

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist die letzte juristische Maßnahme, die die Studierenden ergreifen können. “Ich bin froh, dass aufgrund der enormen Unterstützung das nötige Geld und die nötige Energie aufgebracht werden konnte, gegen die staatliche Repression anzukämpfen”, stellt Lena Behrendes fest. “Viel zu oft werden von Gerichten Urteile gesprochen, welche von den Verurteilten widerstandslos hingenommen werden müssen.”

Philipp Ramezani ergänzt: “Es geht dabei nicht nur um uns. Eine Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könnte dazu führen, dass zahlreichen Amts- und Landgerichten deutlich gemacht wird, dass sie mit ihren Entscheidungen das Versammlungsrecht verletzt haben. Außerdem zeigt unser Fall, dass man nicht machtlos ist gegen Repression.”

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Lena Behrendes (06421-892073; 0176-24370170)

Max Fuhrmann (06421-690622)

FR-Online

17. Oktober 2008

Und noch ein aktueller FR-Artikel!

Aktueller Artikel in der FR

16. Oktober 2008

Siehe hier!

Warum Freispruch?

15. Mai 2008

Die Polizei hat am Abend des 11. Mais 2006 in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde vor Ort die Spontandemonstration geduldet – auch als diese auf der B3 zum Stehen kam. Die Polizei hat im Verhalten der Demonstrierenden kein strafbares Verhalten gesehen. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine Auflage an die Demonstrierenden erlassen (z.B.: „Verlassen Sie die Fahrbahn der B 3a“), noch die Demonstration insgesamt rechtlich aufgelöst.

Statt dessen setzte die Polizeiführung auf Kooperation. Ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes, das in verschiedenen Entscheidungen in Richtung der Versammlungsbehörde (also der Polizei) ein Kooperationsgebot ausgesprochen hat: Erst wenn Kooperation nicht zu Stande kommt, sind die Verhängung versammlungsrechtlicher Auflagen und letztlich eine generelle Auflösungsverfügung in Betracht zu ziehen.

Zentral ist, dass die Polizei in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde nicht den Weisungen der Staatsanwaltschaft unterliegt. Das heißt, die Polizei vor Ort ist für die Einschätzung der versammlungsrechtlichen Situation verantwortlich. Es ist die Aufgabe der Polizei, die Rechtspositionen von Demonstrierenden und den von der Demonstration Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Ob es der Polizei immer gelingt, zu einer für alle Seiten tragbaren Entscheidung zu kommen, sei dahin gestellt. Klar muss aber sein, dass Aktionen, die von der Polizei versammlungsrechtlich geduldet werden, nicht im Nachhinein strafrechtlich verfolgt werden können. Sonst brauchte es keine Versammlungsfreiheit und keine Versammlungsbehörde, die befugt ist, Versammlungen zu dulden und somit rechtlich zu schützen.

Hier gibt es zum weiterlesen eine Chronik als PDF!

Heute …

2. Mai 2008

hier schnell ein Link zur OHP

Und hier noch mehr Artikel:

FR-Online

HR-Online

TAZ

SPIEGEL

NÄCHSTER TERMIN 2.MAI !!!!

28. April 2008

Aufgepasst!!

1.Mai in Hamburg oder Berlin? Egal, es lohnt sich am 2.5. wieder in Marburg zu sein. Denn an diesem recht ungünstigen Brückentag findet der dritte und letzte Verhandlungstag unseres Prozesses statt.

Wir laden euch alle ein, der Verhandlung ab 10Uhr im Landgericht (Raum 101) beizuwohnen. Ab 9 Uhr gibt es wieder Frühstück, Musik und zusammensitzen vor dem Gericht.

Wir würden uns über euer zahlreiches kommen freuen und auch gerne den möglichen Freispruch mit euch feiern.

Abends gibt es in der VoKü im Café am Grün ab 20Uhr eine Prozessnachlese.

Bis nächsten Freitag

MLP

p.s.: Falls euch die immergleichen Nachrichten nerven – uns nervt das Ganze auch. Helft uns das beste draus zu machen! Freispruch – jetzt (endlich)

Aufkleber I Aufkleber II

Ende in Sicht

15. April 2008

Liebe Leute,

Am letzten Freitag fand unser zweiter Verhandlungstag vor dem Landgericht statt. Geladen waren zwei Zeugen der Polizei, deren Aussagen für das weitere Verfahren nicht besonders relevant waren, aber zumindest unsere Aussagen weitest gehend bestätigten. Bereits nach einer Stunde war das ganze beendet.

Der dritte und letzte Verhandlungstag findet entweder am 29. April oder am 2. Mai um 10 Uhr in Raum 101 (etwa 90 Plätze) statt. Wobei der 2. Mai leider wahrscheinlicher ist.

Sobald der Termin feststeht, werden wir euch Bescheid sagen, wahrscheinlich wird es auch wieder irgendwas drumherum geben…

MLP

Landgerichtsprozess

4. April 2008

Der Berufungsprozess vor dem Marburger Landgericht begann am 3. April.

Fortgesetzt wird er am Freitag, den 11. April um 12h (Landgericht Marburg, Universitätsstr. 48, Raum 101).

Wir danken allen, die unsere Verfahren schon seit so langer Zeit begleiten und uns unterstützen. (Eure) Solidarität tut gut!

Heute…

3. April 2008

Link zur Oberhessischen Presse

Link zum HR

Link zur taz

Link zur FR

Berufungsverfahren vor Marburger Landgericht am 03. April

30. März 2008

Am Donnerstag, den. 03. April 2008 um 9 Uhr wird vor dem Marburger Landgericht (Universitätsstraße 48, Raum 104) die Berufungsverhandlung von Max Fuhrmann, Lena Behrendes und Philipp Ramezani stattfinden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das im August 2007 von Amtsrichter Taszis gefällte Urteil eingelegt. Taszis hatte die Studierenden zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung sowie je 200 Arbeitsstunden bei der Straßenmeisterei als Bewährungsauflage verurteilt.

Im Vorfeld des Berufungsprozesses finden verschiedene Veranstaltungen statt:

Freitag, den 28. März, Café am Grün, 20 Uhr: Infoabend zur Strafverfolgung von StudiengebührengegnerInnen und VoKü.

Dienstag, den 1. April, Café am Grün, 20:30 Uhr: Diskussionsveranstaltung zu den unterschiedlichen Wegen im Kampf gegen Studiengebühren. Dazu sind VertreterInnen des Landtags sowie ExpertInnen rund um die Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof eingeladen, die die jeweiligen Möglichkeiten zur Abschaffung von Studiengebühren erläutern werden.

Mittwoch, den 2. April, Waggonhalle, 20 Uhr: Künstlerischer Soliabend der Theater GegenStand Werkstatt: Protest und Strafe.

Donnerstag, den 3. April, vor dem Landgericht, 08:30 Uhr: Kundgebung und Frühstück

Die Angeklagten sind sich einig: „Wenn vor dem Landgericht ein juristisches und kein politisches Urteil gefällt wird, werden wir freigesprochen.“

Nicht nur die Angeklagten selber warten auf ein deutliches Signal, das dem erstinstanzlichen Urteil entgegengesetzt wird. „Das Urteil des Marburger Amtsgerichts war ein Skandal“, betont Carmen Ludwig vom Landesvorstand der GEW Hessen. „Doch wir setzten nicht nur auf eine Milderung des Strafmaßes. Nur ein Freispruch würde das Engagement der Studierenden in das richtige Licht rücken.“

Schließlich hatten die Studierenden dafür Sorge getragen, dass die Spontandemonstration absolut friedlich verlaufen war und in Absprache mit der Polizei für ein eigenständiges Verlassen der B3 gesorgt. Alle drei Studierenden, die nun vor Gericht stehen, waren während der Aktion AnsprechpartnerInnen der Polizei gewesen.

„Alles andere als ein Freispruch kann nur als Abstrafung politischen Engagements bewertet werden“, findet auch die Marburger AStA-Vorsitzende Julia Flechtner.

Die ehemalige AStA-Vorsitzende Lena Behrendes meint: „Der Ausgang unseres Gerichtsverfahrens wird auch Auswirkungen auf weitere Protestaktionen haben. Wenn wir verurteilt würden, hieße das, dass gerade diejenigen, die mit der Polizei kooperieren mit einer späteren Strafverfolgung rechnen müssen.“

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Hessen zeigen sich die Angeklagten jedoch optimistisch. „Erst hat die CDU bei den Landtagswahlen ihre Quittung für die unsoziale Bildungspolitik bekommen“, meint Philipp Ramezani. „Und auch bei der Anhörung vor dem Staatsgerichtshof zeigte sich, dass das letzte Wort zum Thema Studiengebühren in Hessen noch nicht gesprochen ist”, so Max Fuhrmann. „Das Thema Studiengebühren ist auch zwei Jahre nach den Protesten noch aktuell“, stellt Lena Behrendes fest. „Die Solidarität mit uns, die wir gegen Studiengebühren gekämpft haben und kämpfen, ist ungebrochen.“

Dies spiegelt sich auch in dem enormen Spendenaufkommen wider. Über 20.000 Euro wurden mittlerweile auf verschiedenen Spendenkonten für die drei Angeklagten gesammelt.

Für Montag, den 31. März laden Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani ab elf Uhr zu einem Pressegespräch in das Café am Grün ein.

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